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Gib den Dieben keine Chance. Mach mit.

 

In vielen Foren herrscht eine falsche Auffassung von dem ©Vermerk

der in Deutschland nicht erforderlich ist! 

Nach deutschem Recht gibt es keine vorgegebene Form des Urhebervermerks. 

 

Allgemeine Informationen zum deutschen Urheberrecht 

Das deutsche Urheberrecht schützt Deine Rechte an einem Werk, das Du geschaffen hast. 

Dieses Recht bekommst Du automatisch, sobald Du mit deinem Werk fertig bist. 

Nur der Urheber entscheidet darüber, wie seine Arbeit genutzt wird. 

Das kann z.B. die Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Werkes sein. 

Ohne Erlaubnis des Erschaffers (Urhebers) dürfen diese Werke nicht verwendet, 

bearbeitet und weiter verbreitet werden. 

 

Es ist sehr wichtig, immer auf das Urheberrecht zu achten, wenn du etwas im Internet findest. 

Das Urheberrecht an einem Werk/Bild/Foto muss in Deutschland weder eingetragen noch kenntlich gemacht werden. 

Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, § 7 UrhG. 

Nur er erlangt umfassende wirtschaftliche und ideelle Schutzrechte für sein Werk. 

 

Hingegen bezeichnet der aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Begriff copyright denjenigen, 

der das Recht hat, das Werk wirtschaftlich zu verwerten („the right to copy“). 

Der dabei genannte muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, 

sondern ist oftmals „nur“ der Inhaber der Verwertungsrechte. 

Das ist dem deutschen Urheberrechtsverständnis nicht möglich. 

 

Urheber kann nur eine natürliche Person sein, 

d.h. der Fotograf, der Autor oder der Programmierer, nie aber eine Gesellschaft. 

Mit diesem Grundsatz halten es auch die Urheberrechtsvorschriften der übrigen europäischen Staaten. 

Im angelsächsischen Rechtskreis dem u.a. Großbritannien und die USA angehören,

zeigte das © ursprünglich an, dass ein Werk beim Copyright-Register angemeldet und hinterlegt worden ist. 

Dies war in den USA noch bis 1989 Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz. 

Zwar entsteht heute aufgrund eines internationalen Urheberrechtsabkommens (Berner Übereinkunft) 

der Urheberschutz in den meisten westlichen Industriestaaten ohne Anmeldung oder Registrierung. 

 

Dennoch bestehen zwischen dem anglo-amerikanischen copyright und dem deutschen Urheberrecht

ganz erhebliche Unterschiede in Voraussetzung, Inhalt und Umfang der Schutzrechte. 

Genau genommen, bezieht sich der Copyright-Vermerk auf Rechte oder Ansprüche, 

die so im deutschen Recht gar nicht geregelt sind. 

Der Copyright-Vermerk gibt in der Regel den Rechteinhaber und nicht Urheber des Werkes an, 

er kann den Urhebervermerk nach dem deutschen Recht nicht ersetzen. 

Darauf ist bei der Gestaltung der Bilder zu achten. 

 

Muss ich meine Fotos mit dem © – Copyright Zeichen versehen? 

Nein, das © Zeichen stellt einen Copyright-Vermerk dar, 

der nach deutschem Recht nicht erforderlich ist. 

 

Es gibt keine "lizenzfreien" Fotos. Das Urheberrecht hat immer der Fotograf. 

Er kann andere Personen berechtigen, die Bilder zu nutzen, aber das Urheberrecht verbleibt bei ihm. 

In der Praxis ist die Verwendung des Copyright-Symbols mittlerweile üblich. 

Das hat aber aus rechtlicher Sicht keinerlei Bedeutung mehr und stammt aus einer Zeit, 

in der Urheberrechte noch in ein Register eingetragen werden mussten. 

Aber das ©Zeichen hat sich als Hinweis auf den Urheber etabliert. 

 

Auch wenn am Foto kein Copyright-Vermerk bzw.

wie es im deutschen Recht heißt:

kein Urheberrechtsvermerk angebracht ist,

bedeutet das keinesfalls, dass das Bild urheberrechtlich nicht geschützt

und von jedermann frei verwendet werden darf. 

 

Denn das Urheberrecht an einem Werk muss weder eingetragen noch kenntlich gemacht werden.

 

 

 

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